Ran, an den Ball !

28. Mai 2021

Juhu ! Wir dürfen wieder trainieren !

Mit Erlaubnis der Gemeinde Neuried dürfen wir ab Montag den 31. Mai 2021 unter Einhaltung des vorliegenden Hygienekonzepts wieder trainieren.
Bezüglich des Trainings befinden wir uns derzeit im Bereich: "Inzidenz stabil unter 100" (5 Werktage in Folge).
Wir bitten um Einhaltung der Vorgaben, damit wir hoffentlich die entbehrungsvolle Zeit hinter uns lassen können.
Viel Freude und Spaß wünscht die Vorstandschaft

Hygienekonzept - SF Ichenheim / SG Ried gültig ab 07.06.2021

1. Grundsätzliches
Am 3. Juni wurde eine Neufassung der Corona-VO BW beschlossen, die am 7. Juni in Kraft tritt.
Aufgrund des im Ortenaukreis konstant unter 35 liegenden Inzidenzwertes treten ab dem 07.06.2021 die Lockerungen der Öffnungsstufe 3 in Kraft. Das Hygienekonzept wurde auf dessen Grundlage und den daraus resultierenden Vorgaben des Südbadischen Fußballverbands erstellt.
Demnach sind ab Montag, 07.06.2021 im Ortenaukreis Fußballtraining ohne Begrenzung der
Teilnehmerzahl und Fußballspiele mit Zuschauern wieder möglich. Eine Testpflicht entfällt bei stabilem Inzidenzwert von < 35. Gastronomie-betrieb auf dem Sportgelände ist wieder möglich.
2. Fußballtraining
Fußball ist als kontaktarme Sportart anzusehen. Das bedeutet, dass im Rahmen der oben genannten Möglichkeiten ein fußballtypisches Training stattfinden kann. Dennoch ist auf und neben dem Platz, wo immer möglich (Unterbrechungen, Anstehen, etc.) auf den Mindestabstand bzw. die geltenden Hygieneregeln zu achten. Darüber hinaus ist auf alle Übungsformen mit längerem, engem Kontakt (z.B. 1 gegen1-Situationen, Standards, etc.) zu verzichten. Das Training darf auch außerhalb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien mit Gruppen von bis
zu 20 Personen stattfinden. So ist beispielsweise ein Waldlauf möglich.
In Öffnungsstufe 3 bei einer konstanten Inzidenz von < 35 ist Fußballtraining ohne Begrenzung der Teilnehmer und ohne Test wieder möglich. Dennoch sind die Hygieneregeln einzuhalten. Verantwortlich für die Einhaltung der Hygieneregeln (siehe 6.) vor, während und nach dem Training
sowie der Dokumentationspflicht (siehe 8.) sind die Trainer/Übungsleiter der jeweiligen Mannschaften!
3. Corona-Test / Nachweis - bei Inzidenz > 35
Die Testpflicht gilt bei Inzidenzen über 35 für alle Spielerinnen und Spieler ab 6 Jahren.
Der Trainer / Übungsleiter überprüft vor jedem Training, ob bei den Teilnehmern ein tagesaktueller Negativtest (< 24 Std.), ein Nachweis über vollständige Impfung oder Genesung vorliegt. Dazu können auch zur Laienanwendung gedachte Selbsttests genutzt werden. Dabei muss der Test von einer geeigneten Person (z. B. Trainer oder Eltern) überwacht und in Form einer Bescheinigung korrekt bestätigt werden. AHA-Regeln und der Datenschutz sind zu beachten! Schüler/innen können jedoch auch einen von der Schule bescheinigten Negativtest vorlegen, der weniger als 60 Std. alt ist. Somit reichen die zwei Tests pro Woche in der Schule aus für die Teilnahme am Trainingsbetrieb in der gesamten Woche. Geimpfte und Genesene benötigen keinen negativen Corona-Schnelltest.
4. Fußballspiele (im Freien)
Der Inzidenzwert im Ortenaukreis liegt 5 Tage stabil unter 35. Deshalb sind Fußballspiele ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl mit bis zu 750 Zuschauern möglich. Die Testpflicht entfällt.
Der Fußballverband hat folgende Regelungen festgelegt:
Öffnungsschritte: Anzahl: Zuschauer: Teilnehmer: Testpflicht
1) (Inzidenz > 35) 100 20 (+Trainer) ab 6 Jahren
2) (Inzidenz > 35) 250 ohne Begrenzung ab 6 Jahren
3 ) (Inzidenz stabil < 50) 500 ohne Begrenzung ab 6 Jahren
(Inzidenz stabil < 35) 750 ohne Begrenzung entfällt
Alle Lockerungen sowie Öffnungsschritte müssen vom zuständigen Landkreis festgestellt und bekanntgegeben werden. Geimpfte und Genesene zählen nicht zu der Gesamtpersonenzahl dazu und benötigen keinen negativen Corona-Schnelltest.

5. Gesundheitszustand
- Erfragung des Gesundheitszustands bei allen Teilnehmern vorab.
- Teilnahmeverbot für Personen, die:
o Husten, Fieber (ab 38° Celsius), Atemnot, Erkältungssymptome aufweisen
o im Haushalt mit Personen leben die Symptome oder positive Tests (innerhalb der
letzten 14 Tage) aufweisen
- Die Rückkehr zum Training für diese Person(en) ist vorher ärztlich abzuklären.
6. Hygienevorschriften
- Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m in allen Bereichen.
- Tragen von Mund-Nasen-Schutz/medizinischen Masken ist überall dort notwendig, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
- Händedesinfektion vor und direkt nach der Trainingseinheit.
- Keine körperlichen Begrüßungsrituale (zum Beispiel Händedruck) durchführen.
- Mitbringen eigener Getränkeflaschen, die zu Hause gefüllt wurden.
- Vermeiden von Spucken und von Naseputzen auf dem Feld.
- Kein Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln.
- Verwendete Trainingsleibchen sind nach jeder Trainingseinheit zu waschen.
- Desinfektion der Sportgeräte, Bälle und Leibchen nach dem Training durch Trainer.
7. Umkleide, Duschen, WC und Aufenthaltsräume
Ob die Umkleideräume, Duschen und Aufenthaltsräume benutzt werden dürfen ist (noch) nicht eindeutig geklärt. So schreibt es der Südbadische Fußballverband auf seiner homepage. Anfragen von Seiten der Verbände wurden bei der Landesregierung diesbezüglich bereits gestellt. Eine Antwort steht noch aus. Dies wird sich voraussichtlich im Lauf der Woche klären. Deshalb ist von einer Benutzung derzeit noch abzuraten.
8. Dokumentationspflicht der Trainingsteilnehmer (durch den Übungsleiter/ Trainer)
Der Trainer / Übungsleiter dokumentiert in einer Trainingsteilnehmerliste folgende Daten der Trainingsteilnehmer:
1. Name, Vorname, Telefonnummer oder Adresse des Nutzers
2. Datum sowie Beginn und Ende des Trainings
3. Vorliegen von einer der drei o. g. Trainingsvoraussetzungen (Negativtest < 24 Std. oder Nachweis über vollständige Impfung oder Genesung
Die Betretung des Sportgeländes ist nur bei vollständiger Angabe oder Vorhandensein der o. g. Daten möglich. Die Daten sind nach 4 Wochen zu löschen.
9. Information der Teilnehmer über die Hygieneregeln / Kommunikation
- Alle Mannschaftsverantwortlichen / Trainer sind vor dem Trainingsstart über das Hygienekonzept des Vereins vollständig informiert.
- Die Trainingsteilnehmer werden durch die Trainer / Übungsleiter über das Hygienekonzept informiert. Vor dem ersten Training bestätigt jeder Trainingsteilnehmer die Kenntnisnahme und die Einhaltung des Hygienekonzepts.
- Hygienevorgaben und Abstandsregelungen werden durch Beschilderung auf dem Sportgelände prägnant und übersichtlich dargestellt, ggfls. unter Verwendung von Grafiken / Symbolen.

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